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"Der oberste Zweck des Kapitals ist nicht, mehr Geld zu beschaffen, sondern zu bewirken, dass das Geld sich in den Dienst der Verbesserung des Lebens stellt." (Henry Ford)

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, Ihr Vermögen oder Teile hieraus in eine Stiftung umzuwandeln?

Ihre Kinder haben kein Interesse an der Weiterführung Ihrer
    Geschäfte?

Sie zweifeln daran, dass Ihr Geschäft von Ihren Nachfolgern
    in Ihrem Sinne weitergeführt werden könnte?

Ihr Vermögen bzw. das Unternehmen soll aber in seinem
    Bestand durch eine professionelle Führung bzw. Verwaltung 
    erhalten werden?

Sie wollen Ihr Vermögen vor der Zersplitterung bewahren und
    Ihr Unternehmen vor finanziellen Risiken schützen?

Sie möchten dauerhaft Positives für die Gesellschaft
     bewirken?

Ein besonderer Vorteil für eine Stiftung ist dann gegeben, wenn das Vermögen erhalten bleiben soll und (noch) kein geeigneter Nachfolger aus der Familie in Sicht ist.

Die Ertragssteuerbelastung bei Übertragung des Vermögens auf die Stiftung muss ausgeschlossen sein. Soweit dies möglich ist, wird ein Spendenabzug für die Zuwendung an die Stiftung angestrebt. Insbesondere durch Übertragung von Unternehmensvermögen soll das Entstehen einer Erbschaft- und Schenkungsteuer, die im Einzelfall den Fortbestand des Unternehmens bedrohen kann, vermieden werden.

So wirken die Kultur des Stifters und sein Lebenswerk weiter.

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